Häufige Fragen zur Geisterjagd im Großen Garten

Was ist besser? Die Drachenjagd, die Geisterjagd oder die Verbrecherjagd?

Die Meisten entscheiden nach Alter und Gruppengröße. Außerdem ist Manchen wichtig, ob sie mitspielen und etwas vorbereiten müssen oder ob sie sich mal zurücklehnen können. Die Antwort darauf  finden Sie im Schnell-Entscheider.

Aus den Kunden-Reaktionen lässt sich nicht ablesen, was besser ist. Die Kinder sind von allen Spielen begeistert und wollen oft sofort das gleiche Spiel noch einmal spielen. Fragen Sie die Kinder, was Sie mehr interessiert: Geister, Verbrecher oder Drachen?

Was beinhaltet das Angebot?

Nur das Spiel. Für Picknick, Imbiss, Getränke und Geschenke müssen Sie selbst sorgen. Oder Sie beauftragen das Carolaschlösschen. Das bietet zum Picknick-Korb auch noch einen Bollerwagen.

Wer sind die Geister?

Die Geister existieren nur in der Vorstellung. In kleinen Geschichten und an „echten“ Gespenster-Orten. Und weil das die meisten Kinder enttäuscht, taucht schließlich doch noch ein echter Geist auf. Das ist eine bemooste Gestalt, die fürchterlich brüllt, mit den Kindern kämpft und droht, sie aufzufressen. Dieses „Gespenst“ können Sie abwählen.

Was sind die Gespenster-Orte?

Das kann alles sein, wenn mir eine Geschichte dazu einfällt: eine Höhle, ein Tunnel, ein Kanal, eine Brücke, ein großer Stein, eine technische Anlage, ein Gebäude, ein auffälliger Baum usw.

Wie gruselig ist das Spiel?

Eigentlich gar nicht. Trotzdem fürchten sich manche Kinder. Auch ohne Geister.

Gibt es eine Schlechtwettervariante?

Nein, leider nicht.

Was passiert, wenn es regnet?

Den Kindern macht das Spiel so viel Spaß, dass ihnen das Wetter ziemlich egal ist. Bei Dauerregen oder anderem Unwetter bieten wir Ihnen einen Alternativ-Termin an, wenn Sie uns bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn informieren.

Wann findet das Spiel statt?

Immer, im Sommer und im Winter, wochentags, sonn- und feiertags, vormittags, nachmittags und abends, in der Schulzeit und in den Ferien. Nur im Dunkeln nicht, obwohl das natürlich schön wäre. Aber im Dunkeln finden die Geisterjäger nichts.

Wie lange dauert das Spiel?

Das Spiel dauert insgesamt 3 Stunden. Davon entfallen etwa 20 min auf die Einweisung und 20 min auf den Abschluss. Die eigentliche Geisterjagd dauert 2 Stunden. Was die Geisterjäger in der Zeit schaffen, ist nicht vorhersehbar. Manche Gruppen beschränken sich auf die sieben Aktionsorte und sind schon nach einer Stunde fertig, andere interessieren sich für alle 20 Orte und bräuchten 4 Stunden.

Wieviele Kinder können an dem Spiel teilnehmen?

Optimal sind 8-40 Kinder in 2-8 Gruppen. Möglich sind aber auch einzelne Gruppen mit 4 Kindern (zum Mindestpreis) und große Geisterjagden mit bis zu 80 Kindern.

Können wir uns mal zurücklehnen?

Leider nicht. Bei der Geisterjagd brauchen die Kinder einen Erwachsenen, der  bei den Vertreibungsspielen hilft und Halt bietet, wenn sie sich fürchten. Wenn Sie Ihre Kinder lieber alleine spielen lassen wollen, empfehle ich die Verbrecherjagd.

Ist das Spiel behindertengerecht?

Wir haben das Spiel auch schon einige Male mit Schwerst- und Mehrfachbehinderten gespielt und alle waren zufrieden.

Haben Sie auch ein Spiel für ältere oder für jüngere Kinder?

Ja. Für ältere klicken Sie bitte hier und für jüngere hier.

Wie bestelle ich?

Suchen Sie sich in unserem Kalender einen freien Termin aus und teilen Sie uns per Telefon (0179 6696843) oder Bestellformular mit, wann Sie mit wievielen Kindern kommen wollen. Wir faxen oder mailen Ihnen dann eine Auftrags-Bestätigung mit allen nötigen Infos. Wenn Sie mir diese Auftragsbestätigung unterschrieben zurück geschickt haben, bestätige ich dies noch einmal und damit ist der Termin verbindlich gebucht.

Wie bezahle ich?

Wir stellen Ihnen eine Rechnung. Diese Rechnung muss vor dem Spiel bezahlt werden. Bei verspätenen Überweisungen reicht auch der Zahlungsbeleg. Bei kurzfristigen Bestellungen oder wenn Sie nicht wissen, wieviele Kinder tatsächlich mitkommen, können Sie auch bar vor Ort zahlen. Dann bestätige ich Ihnen die Zahlung auf Ihrem Vertrag.